• ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    ZUM AUFTRAG/VERTRAG

     

    §1 Allgemeines und Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christiane Zender nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
    2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dolmetscherin dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

     

    § 2 Leistungen der Dolmetscherin und Verschwiegenheitspflicht

    1. Die Dolmetscherin erbringt die Leistungen gemäß Ziffer 1 bis 12 des Auftrages/Vertrages.
    2. Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Ziffern 1 bis 12 geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
    3. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
    4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

     

    § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscherin mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.)auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.

      Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der Dolmetscherin so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen die Dolmetscherin laut Ziffer 9 des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
    2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die Dolmetscherin spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist -auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann.
    3. Der Dolmetscherin sind auch Filmeinspielungen 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

     

    § 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht der Dolmetscherin

    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung der Dolmetscherin nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:

    1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt die Dolmetscherin eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen - Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen - Ausstattung – Anforderungen). Die Dolmetscherin muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscherin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.
    2. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Dolmetscherin/der beratenden Dolmetscherin von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihr die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich.
    3. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscherinnen erforderlich.
    4. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscherin: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
    5. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert sind der Dolmetscherin je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
    6. Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Sein Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.

     

    § 5 Gewährleistung und Haftung

    1. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
    2. Erbringt die Dolmetscherin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen.Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
    3. Die Haftung der Dolmetscherin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
    4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dolmetscherin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

      Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Dolmetscherin im selben Umfang.
    5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
    6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

     

    § 6 Vertragsänderungen

    Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist er bereit, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

     

    § 7 Nutzungs- und Urheberrechte

    1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist - ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
    2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung der Dolmetscherin gestattet.
    3. Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.

     

    § 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

    1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Dolmetscherin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
    2. Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.

     

    § 9 Datenschutzbestimmungen

    1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortliche: Frau Christiane Zender, Melchiorstraße 21, 50670 Köln, Deutschland, E-Mail: mail@christiane-zender.de, Tel: +49 (0) 221 4234 7880, Mobil: 0151 654 651 37
    2. Der Auftraggeber der Dolmetscherin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Dolmetscherin Die Dolmetscherin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:

      Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs-oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
    3. Die für die Auftragsabwicklung von der Dolmetscherin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Dolmetscherin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
    4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Dolmetscherin oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
    5. Der Auftraggeber hat das Recht,    
      gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Dolmetscherin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Dolmetscherin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;       
      gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Dolmetscherin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Dolmetscherin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;        
      gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;        
      gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;      
      gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihr bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, der Dolmetscherin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;      
      gemäß Art. 20 DSGVO die  personenbezogenen Daten, die er der Dolmetscherin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;     
      gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Dolmetscherin wenden.
    6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
    7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: mail@christiane-zender.de

    8. Die Dolmetscherin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Dolmetscherin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.